begnadigung,
begnädigung
(letzteres vorwiegend schweiz.), die
.›Straferlaß, Straffreiheit‹; dazu metonymisch: ›Begnadigungsrecht‹; ›gnädige Erlaubnis, Begabung, Privilegierung‹.
Syntagmen:
jm. die b. abkaufen
; b
. (Subj.) bei jm. stehen
; mit b. einen anfang machen, jn. ane b. nicht zulassen, um b. bitten
; b. des vogtes
; begerte b
.Belegblock:
Rudophus aber gedachte seiner Regirung / mit Begnadigung / einen anfang zumachen: befahle demnach alle Gefangene frey ledig zulassen.
das allsdann dieselbige person
[Polygamist]
[…] von unser statt und land gewysen und aͧn unser begnaͤdigung nit widerumb zůgelaͧssen werde. damit wir uns gegen derselben [person] in desto baß irer begerten begnädigung oder in ander weg irer verdienten straff und züchtigung willen wüßen zehalten.