begrüssen,
V.
1.
›jm. grüßend, ehrerbietig gegenübertreten, jn. grüßen‹; als Synekdoche: ›Zunftversammlung halten‹; als Euphemismus: ›jn. überkommen, überfallen (z. B. von der Nacht)‹.Belegblock:
Macht sie sich auff die fahrt, | […], | Zu jrer Bassen zart, | […], | Die wolte sie begrůssen, | Vnd warten jhrer auß.
Der Durchl. Koͤnig von Sardinien wird mit freundlicher Begruͤssung zuvor kommen.
so khumen der Metropolit / Ertzbischoff / Bischoffe […] zu baiden Großfuͤrsten / begrüessen sy ehrlichen darnach khumen auch des großfůrsten Suͤne sich naigennd / vnnd begruͤessennd den Großfuͤrsten.
2.
›jn. als etw. anerkennen‹.3.
›jn. um etw. angehen, ansprechen, jn. ersuchen, sich bittend um Genehmigung an jn. wenden‹.Syntagmen:
got / Jesum (um etw.) b., jn
. (z. B. den abt / bischof / meister / rat / richter, die eltern, die majestät
) um etw. b., die gemeinde, das ministerium b., jn. b., das […]
.Belegblock:
Man sol auch Elttern nicht drumb begrussen, ob sie des heimlichen gelubts zu frieden sein.
Hie mit das dritt par ich an fach, | Ob man dar um begrüesset mich.
sollen si den ambtman zu Enspach darumb begriessen, der soll ins nit versagen.
Fuͤr mich, da ich Jhesum wegruͤße | und chuͤß ıͤm sein zart fueße.
So mag er begruss(e)n eine(n) kuniglich(e)nn steiger […] der sein gewalth hat: Also daß er ÿm geb ein genanth veldt.
Chron. baier. Städte. Regensb. ;
4.
›rechtsförmlich, nach einem bestimmten verbalen Ritual, Anklage gegen jn. erheben‹.Belegblock:
Der vorderer unde sin vorspreche muz denne klagen ansprechende unde begruzende den rouber also.
ab man di boten icht manen sulle, ab man in begruzit habe, als recht si. Bekennen si, daz he in kempflich begruzit habe.
5.
›jn. tadelnd ansprechen, jn. tadeln‹.6.
›jn. herausfordern, jm. kampfbereit gegenübertreten‹ (beide Belege nicht sicher interpretierbar); ›jn. tätlich angreifen‹ (Preuss. Wb. (Z)
).1, 478
Belegblock:
als die Belagerer und die Belaͤgerte einander mit vielen und starcken Canon-Schuͤssen begruͤsseten.