beieinkommen,
V., unr. abl.
›sich treffen, zusammenkommen‹.

Belegblock:

Franz u. a., Qu. hess. Ref.
4, 62, 8
 (
hess.
,
1533
):
Wenn der Kurfürst und der Landgraf
kurzlich beiein kommen werden
[Regestbeleg].