beifangen,
V.
›jn. verhaften, gefangennehmen‹.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 1, (V.), (s. v. ,
der/die
, 7).

Belegblock:

Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Gefangen. Es ist gefengklich verwart / eingezogen. Jn hafft genommen. Zu handen vnd hafft gebracht. Beygefangt. Zu gebuͤrlicher straff eingestellt.