beigesessene,
der
;
auch adj. gebraucht.
›jm. in unterschiedlicher Funktion Zu-, Beigeordneter; Einheimischer, Ortsansässiger; einheimisch, ortsansässig‹.

Belegblock:

Kaeber u. a., Qu. Blankenb./Deutz  (
rib.
,
1450
):
so en mach gein bygesessen man eynchen burger umb eynche dait zo kampe heyschen.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil.  (
schles.
,
1537
):
so soll doch gleichwol der bergmeister und geschworne der einheimischen gewerckn alda nit macht haben, imanden ins retardats zu schreiben, es sei denn in beiwesen […] der negsten beigesessenen und auslendischen gewerckn.
Seuffert u. a., Steir. Landtagsakten 
2, 196, 30
(
m/soobd.
,
1480
):
Das auch die Juden kainem nichts leyhen, er hab dann zwen nachpawren oder beygesessen, die in kennen.