beihandel,
der
.
›gerichtliches Nebenverfahren‹; metonymisch: ›Gegenstand eines solchen Verfahrens‹.
Syntagmen:
unnötiger b
.

Belegblock:

Rennefahrt, Statut. Saanen (
halem.
,
1635
):
appellieren mögen, es seye umb ein beyhandel, kundschaften, ouch zug und gnuß.