beihendig,
Adv.
›zur Hand, in Händen, zur Verfügung, in Besitz, in Verwahr‹; im Syntagma
jm. etw. b. lassen
›jm. etw. anheimstellen, jm. freie Hand lassen‹ sowie ›etw. in js. Besitz lassen‹.Belegblock:
Warhafft gewalt, ehr und reichthumb | Den menschen gar zu rhu nicht stellen, | Sonder in stets martern und quelen, | Wer sie gleich hat auff erd beyhendig.
die brieff habt ir beyhendig.
jr herren und obern wettend jnen von den v ortten dis spans guͤttlich vertruwen / und byhendig lan.
darauff haben in die lutherischen fürsten gebetten, daß er inen solichs bůch bis morgen beihendig lauß.
Ebd.
392, 9
: hat des vogts knecht ainer aller vicarier messer […] zů im genomen und beihendig behalten.
der aller schrift, briefe und vers, lateinisch und teutsch ich beihendig hab.