beiküre,
der
;–/-n
.›(einer Zunft) Angegliederter‹.
Belegblock:
Anfenklich sollen die Koerschnerhandwerksmeistere […] des Schneiderambachts Beigeordnete oder Beykiuren sein.
dass kein Segschneider die Seg hieselbst geprauchen moge, er habe dan zuvorderest dem Rait Satisfaction gethain und demnegst nach erlegter Gerechtigkeit uf dem Holzenambacht als ein Beikur sich einschreiben laissen.