beisizgeld,
das
.›Gebühr für die Erlaubnis, in einem bestimmten Rechtsraum zu wohnen, ohne das Bürgerrecht zu besitzen‹;
Syntagmen:
das b. geben / liefern
.Belegblock:
Beysiz gelt. – Ein yede persohn, so von gnediger herrschaft den beysiz hat oder erlangt, solle schuldig sein, jährlich 30 kr vor beysiz oder schuzgelt zu zahlen.