1
ber,
der
;
-(e)n/-(e)n
, auch
;
zu
2
Bär
›Zuchteber‹ (
Kluge/S.
1989, 1993, 60
).
›männliches Schwein‹; in den meisten Belegen speziell: ›Zuchteber‹; oft im Orientierungsfeld mit (
der
1, .
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
1
, , , , .
Syntagmen:
einen b. haben / halten
(mehrfach)
/ ent- / er- / unterhalten / mästen / auferziehen / weiden
;
stark wie ein b. sein
;
heimlicher / hodiger / steigender b
.
Wortbildungen:
berenblase
›Harnblase des Ebers‹,
berenfleisch
.

Belegblock:

Ziesemer, Marienb. Ämterb.
62, 20
(
preuß.
,
1399
):
8 sue und 1 beer dy czu stamme.
Ders., Gr. Ämterb.
451, 20
(
preuß.
,
1437
):
17 mastsweyne, 2 beern, 2 ochsen, 10 verkil.
Loesch, Kölner Zunfturk. (
rib.
,
1465
):
so en sall gein vleischeuwer onrein of erzetich vleisch, id sij verken-, beren- of ander vleisch iemselfs avedoin.
Schoop, Qu. Düren
27, 7
(
rib.
,
1600
):
Der zehendhalfman soll die stieren und bieren jederzeit in gueder fuederung erhalten.
Redlich, Jül.-Berg. Kirchenp.
2, 1, 82, 23
(
mosfrk.
,
1533
):
wie die hern vam capittel den zehnden haven und sollen billich einen duirn und bieren halden.
Telle, P. Hispanus.
1972, 323
(
nürnb.
,
2. H. 15. Jh.
):
Wer allzeit neczet, der trinck ab hasenhirenn vnd ezze perenplasen also gebratenn [...], so verstet das neczen.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
16. Jh.
):
ein baur [...] soll ein gemaind der herd halben mit einem gueten geweren ochsen versehen [...]. Deßgleichen soll er mit dem beren auch gehalten werden.
Dirr, Münchner Stadtr. (
moobd.
,
1340
):
Hat ein man hunt oder pern oder pharen oder einen volen oder einen wider, der mag daz alles wol gehaben im und seinen nachgepawren ze frum.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
werden vergleicht dem ärzt, golt silber kupfer eisen, und vier wilden tieren, einer lewin einem pardo einem steigenden bern und einem wilden hauenden schwein.
das rind und (der) steigend per werden auf ainer gemain waid mit einander gewaidet.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1630
):
daß sie sollen haben drei haubt viech, ein stier ein wider und ein bern.
Zingerle, Inventare (
tir.
,
1450
):
xiii facchell, klain vnd gross, darunder ist ain mueter vnd ain per.
Ziesemer, Gr. Ämterb.
400, 6
;
Redlich, a. a. O.
2, 1, 157
A. a;
171,
Anm. b;
199, 34
;
213,
Anm. 1;
330, 32
;
Müller, Nördl. Stadtr. ; ;
Mell u. a., Steir. Taid. ;
Siegel u. a., Salzb. Taid. ;
Winter, a. a. O. ;
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. ; ;
Piirainen, Stadtr. Sillein
85b, 26
;
Voc. Ex quo V
179
;
Schmitt, Ordo rerum
299, 23
;
Rwb (s. v.
Bär
);
Preuss. Wb. (Z)
1, 401
;
Öst. Wb.
2, 1029
.