bereinigen,
V.;
1 zu
2
, bei 2 möglicherweise semantischer Einfluß von
1
bereinen
.
1.
›etw. abgrenzen, die Grenze von etw. festlegen‹.
Syntagmen:
den wald b
.

Belegblock:

Schweiz. Id. (a. 
1645
).
2.
›etw. (Rechts- oder Wirtschaftsrelevantes) festschreiben, (Änderungen von Güterverhältnissen) neu aufzeichnen‹.

Belegblock:

Schib, Urk. Laufenb.
358, 15
(
halem.
,
1618
):
solche güetter aber, wegen [...] der von alters her vnd nach daruon gebenden zinßen von neüwen dingen zu berainigen, zu beschriben vnd renovieren zuelassen.
Welti, Urk. Rheinfelden
572, 3
(
halem.
,
1535
):
Verzeichnis der schůpesguͤter, die in Seyler zenden zů Witnoͧw gehoͤrent. Breinget in V)o(li Frickers huß.