besagung,
die
;
-Ø/–
.
1.
›Aussage, Wortlaut (einer Urkunde); Angabe, Aussage (einer befragten Person)‹;
zu  2.
Bedeutungsverwandte:
(
der
1,  1, .

Belegblock:

Oorschot, Spee/Seifert. Proc.
473, 16
(
Bremen
1647
):
So wird [...] die besagung in das protocoll geschrieben / eher man die Person [...] verurtheilet.
Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
133, 10
(
thür.
,
1474
):
nach besagunge unde inhalt unnsers nehesten irgangen rechtspruchs.
Ebd.
259, 7
:
so stehet eß zcu besagunge der teydingeslute.
Ebd.
285, 4
:
darnach habe der genante jungeling alle sin gud gegebin nach besagunge eynes gerichtisbriffis.
Ebd.
210, 18
;
2.
wohl ›Beistand, Hilfe, Beschirmung‹.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1452
):
darinn er [bischof] im
[Kaiser]
pat umb veste besagung und umb sein götlich hilf und weishait.
3.
›Anklage, Beschuldigung; Verleumdung von jm.‹;
vgl.  5.
Bedeutungsverwandte:
 2.
Syntagmen:
eine b. schreiben
;
der b. schuldig sein
;
jn. um eine b. beschuldigen, auf der b. bleiben
;
b. wieder jn
. (z. B.
den priester
);
unrechte b
.

Belegblock:

Kisch, Leipz. Schöffenspr. (
osächs.
,
1523
/
4
):
Also N. die frauen beschuldigt hat umb ein besagung und begert antwort.
Kohler u. a., Peinl. GO Karls V. (o. O.
1532
):
so soll der sager vff der besagung bestendig pleibenn.
Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
Nit enwelst entpfachen die besagung
[
Luther
1545:
Klage
]
wider den priester.
in dem anuang seins reichz schriben sy ein besagunge
[
Luther
1545:
anklage
]
wider die entweler iuda.