bestimmung,
die
;-Ø/–
.Belegblock:
das alles vnd yedes in vnnser Rat oder gerichtes bůch eigentlich beschriben werden mit anzeig vñ bestymmu͂g des iars tags zyt vnd der persone.
2.
›verbindliche Vereinbarung; (gerichtliche oder behördliche) Festsetzung, Anordnung‹; 3.
›Schicksal, Vorherbestimmung‹.