beurlauben,
V.
›jn. aus einem Dienstverhältnis, Fürsorgeverhältnis o. ä. entlassen‹.
Wortbildungen:
beurlaubung
Belegblock:
entschlussen sich demnach, [...] mit desselben [rat] wissen und bewilligung ine zu beurlauben.
beurlaubten die Voͤlker / und begunten wieder aufzubauen / was der Krieg und Brand nidergerissen.
andere alß die meitlin, alß welche im vierzehenden jahr ihres alters beurlaubet werden mögend.