beurlauben,
V.
›jn. aus einem Dienstverhältnis, Fürsorgeverhältnis o. ä. entlassen‹.
Wortbildungen:
beurlaubung
(a. 1602/3).

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
entschlussen sich demnach, [...] mit desselben [rat] wissen und bewilligung ine zu beurlauben.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
beurlaubten die Voͤlker / und begunten wieder aufzubauen / was der Krieg und Brand nidergerissen.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern (
halem.
,
1675
):
andere alß die meitlin, alß welche im vierzehenden jahr ihres alters beurlaubet werden mögend.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Beurlauben / vrlaubgeben / fahren lassen / dimittere, abeundi copiam dare, missum facere. [...]. All vnser hauff noch kaum beurlaubt ware [...]. Beurlaubung / ein schmaͤhliche beurlaubung / ignominiosa missio.
Vgl. ferner s. v.  1.