beutellehen,
das
.›Lehen, das ein Rustikalgut (untertäniges Gut) zum Gegenstand hat, daher auch von Nichtadligen besessen werden kann‹; sie wurden in der Form von Lehen verliehen, verpflichteten aber nicht zu Kriegs-, sondern nur zu Geld- und Naturaldiensten (so das Glossar zur u. a. Ausgabe von
Winter
).Belegblock:
was man von dir vnd dem gotshaws Peͣwtllehen hab.