bevorbehalten,
V., unr. abl.
›etw. von einer Regelung ausnehmen und dadurch für sich / jn. selbst reservieren, sich / jm. etw. vorbehalten‹.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
das sie [...] das nach dem pesten auch ansehen, das es auch an den gemainen nutz kom, und uns das befor behalten werd.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1672
):
ein orth wald [...] ist unverteilt bevor behalten worden.
Piirainen, Stadtr. Kremnitz
54
(
mslow. inseldt.
,
1537
):
doch In dem sein Straff an dem laib beuor behaltenn.
Vgl. ferner s. v.  23,  1.