bevorbehalten,
V., unr. abl.
›etw. von einer Regelung ausnehmen und dadurch für sich / jn. selbst reservieren, sich / jm. etw. vorbehalten‹.
Belegblock:
das sie [...] das nach dem pesten auch ansehen, das es auch an den gemainen nutz kom, und uns das befor behalten werd.
ein orth wald [...] ist unverteilt bevor behalten worden.
doch In dem sein Straff an dem laib beuor behaltenn.