1
beweinen,
V.;
zu .
1.
›etw. / jn. beweinen, beklagen, um, über etw. / jn. weinen, klagen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1.
Syntagmen:
b., das [...], etw
. (z. B.
den bruch / schaden / tod / unfal / untergang, die angst / not / sünde / wiederwärtigkeit, js. jugend, das elend / gebrechen / leben / leiden / ungemach
)
/ jn
. (z. B.
den man / toten / gekreuzigten, das weib
)
b., etw. / jn. bitterlich / gröslich / herzlich / inniglich b.; ein b
. (subst.)
nemen
.
Wortbildungen:
beweiner
,
beweinlich
,
1
beweinung
.

Belegblock:

Luther, WA (
1525
):
DJe heylige schrifft gibt nicht alleyne nach, sondern lobet auch [...] die jhenigen, so betruͤbt sind und beweynen die todten, wie denn der weise man saget: Beweyne deynen todten, denn es hat seyn leben eyn ende.
Ders. Hl. Schrifft.
4. Mose 20, 29
(
Wittenb.
1545
):
da die gantze Gemeine sahe / das Aaron da hin war / beweineten sie jn dreissig tage.
Ebd.
Sir. 38, 16
:
wenn einer stirbt / So beweine
[
Froschauer
1530:
verreer traͤhen
;
Eck
1537:
mach zaͤhern
]
jn / vnd klage jn.
Ziesemer, Proph. Cranc Hes.
32, 2
(
preuß.
,
M. 14. Jh.
):
menschenson, nym eyn beweynin
[
Mentel
:
die klag
;
Luther
1545:
Mache eine Wehklage
]
obir Pharaonem.
Rosenthal. Bedencken
24, 24
(
Köln
1653
):
Wiewol auch die Gerechten hie auff Erden jhre vilfaͤltigen Suͤnden vnnd Gebrechen billich hertzlich beweynen.
Voc. inc. teut.
s viijr
(
Speyer
um 1483
/
4
):
Pew͂einer Deplorator.
v. Tscharner, Md. Marco Polo
10, 1
(
osächs.
,
2. H. 14. Jh.
):
Das wip bewynit unde clagit iren totin man vir jar.
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
20, 17
(Hs. ˹
omd.
,
1465
˺):
Beweinestu aber deines weibes jugent, du tust unrecht.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Bautzen
1567
):
Legten auff ihn ein Creutz fúrten zur Schedelstedt hin, | Viel volckes vnd Weiber beweineten jhn.
Stackmann u. a., Frauenlob
12, 2, 14
(Hs. ˹
nobd.
,
3. V. 15. Jh.
˺):
daz ich den bruch beweine, | den ich begieng in jugende.
Maaler (
Zürich
1561
):
Diß arbeitsaͤlig laͤben oder das ellend diß laͤbens klagen vnd Beweynen. [...]. Einen todten Beweinen. [...]. Einsi vnfal vnd widerwirtigkeit Beweynen / Weynen wenns eim übelgadt. [...]. Beweinlich / Wol zebeweinen / das einen zeweinen reitzt. Flebilis. [...]. Beweinung unnd klag eines abgestorbnen.
Lauater. Gespaͤnste
28r, 29
(
Zürich
1578
):
vnser Frauw beweinete der statt vndergang.
Spechtler, Mönch v. Salzb.
16, 43
(
oobd.
,
3. Dr. 14. Jh.
):
Hilf, das ich mit dir bewaine | den gekreuzten.
Kummer, Erlauer Sp.  (
m/soobd.
,
1400
/
40
):
er ward pedakcht mit einem stain. | di selb not ich nů pebain.
Wyss, Limb. Chron. ;
Froning, Alsf. Passionssp.
3010
;
Gille u. a., M. Beheim
69, 90
;
Moscherosch. Ges. Phil. v. Sittew. ;
Heydn. maister
7r, 15
;
7v, 7
;
Bauer, Geiler. Pred.
77, 15
;
Kummer, a. a. O. ;
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
118, 12
;
Dietz, Wb. Luther f.
Vgl. ferner s. v.  1,
1
 4.
2.
›(ein Reich) angreifen, bekriegen‹.

Belegblock:

Piirainen, Stadtr. Sillein
50a, 30
(
sslow. inseldt.
,
1378
):
czu der selben zeyt beweynt salmanasar das chuͤnigreych czu samaria.