bietbank,
die
.
›Gerichtsbank, auf der die Aufgebotenen sitzen‹;
vgl.
1
 1,  16.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
v. 1543
):
und soll der ambtman die genannten täding iedliches drei sonntag nach einander auf den pietpenken ruefen hie zu Waidhoven.
Öst. Wb.
2, 215
;