brauerakzisemeister,
der
.›städtischer Angestellter zur Aufsicht über die Erhebung der Bierakzise‹;
Belegblock:
selbige mit numeris von Anfang bis zu Ende quotiren solle, wargegen ime anstatt Gehalts gleichs dem Breweraccismeister die Belohnung gefolgen werden solle.