brauerakzisemeister,
der
.
›städtischer Angestellter zur Aufsicht über die Erhebung der Bierakzise‹;

Belegblock:

Schoop, Qu. Düren
267, 23
(
rib.
,
1630
):
selbige mit numeris von Anfang bis zu Ende quotiren solle, wargegen ime anstatt Gehalts gleichs dem Breweraccismeister die Belohnung gefolgen werden solle.