brautvolk,
das
.
›Hochzeitsgäste‹;
zu  5.

Belegblock:

Hubert, Straßb. lit. Ordn. (
els.
, Hs.
1524
):
Darnach besprenget der priester das brůtfolck.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1681
/
7
):
wann ein brautvolk die freiheit mehrgemelten markts und des dorfs Losch betritt, sie zuvor auf beschehendes anmelden sechs groschen geben mueß.