buschvorsteher,
der
.
›Waldhüter‹;
zu
1
 1.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Aubin, Weist. Hülchrath (
rib.
,
1671
):
Hier hat der buschvorsteher die mißbräuch zu beobachten, nemblich ob der buschdäg in die ander däg mißbraucht werden.