coadjutor,
der
;
lat. Flexion;
aus
lat.
coadjutor
›Mitgehilfe‹
(
Georges
1, 1219
).
›einem hohen geistlichen Amtsinhaber zur Hilfe bei der Amtsausübung beigegebene Amtsperson‹.
Zur Sache:
Hrg
2, 905/6
.
Bedeutungsverwandte:
, .
Syntagmen:
einen c. erwälen, jm. einen c. geben; jn. zum c. erwälen; c. des stiftes
.

Belegblock:

Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1603
):
darumb [...] ward für gut angesehen, neben ihm auch andere coadjutores oder mitregenten zu erwehlen.
Küther, UB Frauensee
321, 24
(
thür.
,
1514
):
sein wir als desmahl seine liebe coadjutor [...] unsers stifts Fuld [...] ersucht und getten worden.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
da erwalt das cappittel zuͦ Unser Frauen den dechant [...] zuͦ ainem coudiutor
[sic!].
Kollnig, Weist. Schriesh.
178, 2
;
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 111
.