concludieren,
V.;
1.
›etw. (ein Gerichtsverfahren, eine Rede) abschließen, urteilend zusammenfassen‹.Belegblock:
Da aber eynem procurator litem zu contestiren, zu concludiren [...] ufferlegt, der soll solchs [...] zu thun schüldig sein.
Ebd.
256, 21
: die procuratores [...] sollen [...] darauf in der sachen, wie sich gebürt, concludiren.
Da mein weib noch schelliger wird | Und dann ir predigt concludirt.
2.
›eine Entscheidung treffen‹.Belegblock:
Das thet ich bey mir concludiren, | Meym gsellen artzney mit zu thaylen, | Sein inwendig kranckheyt zu haylen.
3.
›jn. / etw. einschließen‹.Belegblock:
Concludirn, beschliessen od einschliessen / gefangen legen / verspern.