concubinarier,
der
;–/-Ø
.›im Konkubinat lebender Geistlicher‹;
vgl. .
Bedeutungsverwandte:
.Belegblock:
der heilig martirer [...] hat geordnet, daß kein frau oder junkfrau [...] in eins priesters haus sein sol, so sol man auch der concubinarier mess nit hören.
Concubinarij, huͦrer / die beyschlafferin oder kebsweiber haben.