consentieren,
V.;
aus
lat.
cōnsentīre
›mit jm. / etw. übereinstimmen‹
(
Georges
1, 1512/3
).
›e. S. zustimmen, in etw. einwilligen‹.
Syntagmen:
in etw. c.; günstlich(en) c.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
uns alsdann gunstlich vergönnen, consentirn und begnaden, als das unser der frawen yede [...] ain ausfart tun.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1544
/
5
):
es send auch die burgermaisterwahlen [...] gehalten worden, und hat die gantze gmaind in sie consentieren und bewilligen miessen.
koment etlich zunften [...] zu den Barfußen zusamen, die nicht in die hohen und schweren ungelt consentieren und bewilligen wollten.