constitution,
die
;
lat. Flexion;
aus
lat.
cōnstitūtio
›Einrichtung‹
(
Georges
1, 1559
).
›Rechtsbestimmung, Satzung, Verordnung‹;
Gehäuft Rechts- und Wirtschaftstexte.
Bedeutungsverwandte:
 5,  3,  2,
1
 2,  4, (
die
2,  1,  1,  2,  10,  1,  5.
Syntagmen:
eine c. erneuern / geben / halten / publicieren / wiederrufen; etw. durch eine c. bestetigen; c. des landfriedens, des reichs, der fürsten; keiserliche / neue c.
Wortbildungen:
constitutionswerk
(a. 1606).

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
178, 16
(
Worms
1499
):
Ein yglicher Burger mag [...] synen bevelh oder constitucion widerrufen wann er wul.
Ders., Ref. Franckenfort
60, 8
(
Mainz
1509
):
So ordenen vnnd wellen wir / das die selbe nuwe constitucion den selben gegeben / hinfür in vnser statt gehalten sol werden.
Laufs, Reichskammergo.
60, 13
(
Mainz
1555
):
gemeine stende [...] erwegen [...] kays. may. dieselbige durch ein sondere constitution zu bestettigen und in das reych zu künden.
Ebd.
197, 4
:
soll keyner vermög der keyserlichen constitution [...] des andern underthanen oder verwandten [...] enthalten.
Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1573
):
als des heiligen reichs constitutiones und satzungen allen und jeden stenden [...] aufferlegen und verbieten.
Schottenloher, Flugschrr.
67, 27
(
Landshut
um 1523
):
Ey sollichs alles ist ein newe Frantzische Constitution.
Laufs, a. a. O.
183, 15
;
Sudhoff, Paracelsus ;
Rot
300
;
Eckel, Fremdw. Murners.
1978, 121/2
.