consulieren,
V.;
aus
lat.
cōnsulere
›sich beraten‹
(
Georges
1, 1574/8
).
›jm. einen Rat geben‹; konversosem: ›jn. um Rat fragen‹.
Bedeutungsverwandte:
(V.) 5,  2; konversosem:  2.

Belegblock:

Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1602
):
da lernet er in einem jar so viel [...] derhalben er auch schon von vielen gebrechen ward consulirt, und darauß ein ruff gewann.
Laufs, Reichskammergo.
96, 30
(
Mainz
1555
):
so ein beysitzer eyner parthey [...] in denselben sachen einem theil advociert, consuliert oder in andere wege gedient.
Ebd.
97, 21
:
Es sollen die beysitzer [...] die zeyt sie im beysitzerstandt sein weiter advocierens oder consulierens [...] sich derselben gentzlich entschlagen.
Rot
299
(
Augsb.
1571
):
Consulirn, rathen / mit rath hilflich sein. Rath halten / sich berathen / Raths fragen.