contentieren,
V.;
aus
frz.
contenter
›befriedigen‹
zu
content
; dies aus
lat.
contentus
(
Duden, Das gr. Fremdwb.
1994, 765
).
›(einen Gläubiger) zufriedenstellen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1245,  4, (V.) 2,  1, , , .
Wortbildungen:
contentierung
›Befriedigung‹ (a. 1634).

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1575
):
ist vertragen, das die erbgenamen, da die heubtsumma alsbalt nit verricht oder contenteirt, ime [...] 5 [daler] jarlich vor pension herausser geben.
Perez, Dietzin
2, 62, 26
(
Frankf.
1627
):
es solte sich jhrer keiner darumb bekuͤmmern [...] sondern mit dem jenigen zu friden seyn / damit er auch selbst contentiert.
Hoffmeister, Kuffstein. Gef.
B iiv, 26
(
Leipzig
1625
):
erinnere dich / daß viel eine groͤssere Tugend / dem Betruͤbten zu helffen / als die / so im gluͤckseligen Stande sich befinden / zu contentiren.
Sudhoff, Paracelsus (
1537
/
8
):
mag ein ieglicher wol zeit gnug haben einer ieglichen schul gnug zu tun und nichts versaumen, dan keiner sol in einer schul alein contentirt sein.
Qu. Brassó
5, 485, 34
(
siebenb.
,
1613
):
Ist bemeldtem Herrn Fabian von allen Sachen [...] richtige, ehrliche und sonderlichen stuckweis aller contentieret.