cur,
die
;
–/en
;
aus
lat.
cūra
›Sorge‹
(
Georges
1, 1819
);
auch in der
lat.
Form
cura
mit lat. Flexion belegt.
1.
›Heilung, ärztliches Heilverfahren‹;
vgl. .
Bedeutungsverwandte:
 4, ,  1, , .
Syntagmen:
eine c. füren / wissen, eine c. raten
;
sich js. c. befelen
;
jn. in c. legen
;
eine c.
(Subj.)
sich verweilen / wirken
;
gemeine / luxische / magische / sondere / übernatürliche c.

Belegblock:

Lappenberg, Fleming. Ged. 225, Nr. (
1631
/
9
):
Für Alles kan der Arzt, doch Eines fehlt ihm nur; | daß er für seinen Tod weiß selbsten keine Kur.
Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1590
):
nach rath des doctors [...] kain kosten [...] sparen, noch was verabsaumen, da sich auch die cur zu lang verweilen und nit würcken wurde.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
hat Got sein gnad mitgetailt, das doctor Antonio [...] die chura gerathen und ir der wasersucht mit allem hail frei abgeholfen.
Sudhoff, Paracelsus (
1527
):
so ist in einem ieglichen ein sonder cur zu füren und ist doch alles ein cur.
Ebd. (
1529
):
darumb ir wissen sollen, das die leut [...] nit müglich ist in gemeine cur zu legen.
Ebd. (
um 1570
):
die praeservatio ist leicht, aber die cur ist schwerlichen, iedoch möglichen, dan hierin muß auch ein magische ubernatürliche cur gefürt werden.
Fischer, Folz. Reimp.
43, 186
;
Menge, Laufenb. Reg.
5718
;
Sudhoff, a. a. O. ; ;
Hulsius
C ijv
;
Rot
302
;
Schulz/Basler
1, 411
.
2.
›Pfarrei, Pfarrpfründe‹.
Syntagmen:
eine c. anfallen / einnemen / versehen / verwalten, jm. eine c. verleihen; jn. der k. erledigen; bereinigung der curen
.

Belegblock: