dareinsprechen,
V., unr. abl.
›Einspruch erheben, widersprechen‹;
vgl.  2.

Belegblock:

Göz. Leichabd. (
Jena
1664
):
Sprich uns nicht drein / wann wir mit vollem Munde ruͤhmen / daß wir an HORSTER einen unvergleichlichen Redner [...] gehabt.