einzechtig,
Adj.
›einzeln, gesondert, unverbunden; isoliert, nicht zu einem Verbund gehörig‹;
zu .
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  1.
Gegensätze:
 1, , .

Belegblock:

Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1507
):
es soll ouch kein beck vor der schow über ains schillings wert brott verkoufen, und an denselben samenthaft nit über 6 pfenning wert ainsmals sonder ainzächtig hingeben.
Schwarz, Awürt. Lagerb.
2, 25, 37
(
schwäb.
,
1522
):
zinß an gelt, genßen [...] ußer hüsern, gärten, äckern, wisen, holtzer und andern einzechtigen güttern.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
es solt im [bischoff] niemant entgegen weder reiten noch gan, weder ainzechtig noch samentlich.
Müller, Nördl. Stadtr. ;