emancipieren,
V.;
›jn. (ein Kind), etw. (z. B. einen Acker) aus seinem Schutz, seiner Gewalt, seiner Herrschaft und Verfügung entlassen‹.
Syntagmen:
ein kind
(z. B. des väterlichen gewaltes
), einen acker e
.Wortbildungen
emancipation
Belegblock:
Balthasar [...], der sein residentz gethun, emancipacion entricht, auch sein biennium wider complirt hat.
Aber die angenommene Kinder Emancipiert / verlieren beyde nach Burgerlichem Rechten den Grad der Kinder / vnd werden vom Richter oder Schultheyß auch nit zuͦgelassen.
wie vnd wann die Kindere / zu vnsern zeyten Emancipirt, vnd deß Vaͤtterlichen Gewalts entlediget / zu achten seyen.
So ordnen [...] wir / wann ein Vatter seine Kinder / welche jhr Muͤndigs vollkoͤmlich Alter erreicht haben / ehelichen / mit einer gebuͤrlichen Ehesteuwer / außbestattet / dieselbigen auch darauff / von jhme dem Vatter / abgeschieden / jhre eygene Haußhaltung [...] angestellt / [...] / daß solchs fuͤr ein rechte Emancipation / vnnd daß sie / die Kinder / dann durch deß Vaͤtterlichen Gewalts [...] vollkoͤmlich entlediget seyen.
Emancipirn. Auß seinem gwalt geben / von hand geben. Entfrembden / sonderlich wann einer seinen Son [...] frey vbergibt vnd auß seinem gewalt last. Ein acker emancipirn. Mit aller gerechtigkeit vbergeben / von hand geben [...]. Emancipation, Vbergebung / von handlassung.
DRQEdit, LothringenLandsbr. Tit.
4, 14, 25
; Schulz/Basler, Neub.
5, 101
.