gefeuer,
das
.
›Feuer-, Herdstelle‹.

Belegblock:

Köbler, Ref. Wormbs
289, 12
(
Worms
1499
):
Glycherwyse soll auch niemant keinen Backofen oder ander gefüwer machen an eins andern want oder mure, dauon demselben schaden entsteen mocht.