gemeinwerk,
das
;
–/-e
.
– Bevorzugt alem.
1.
›Gemeindegut, bes. Wald‹;
zu (
die
1.
Wortbildungen:
gemeinwerkzins
›an die Gemeinde zu zahlende Abgabe für die Verleihung ehemaligen Gemeindeeigentums‹ (a. 1636).

Belegblock:

Argovia (
halem.
,
1400
):
Es sol ein probst teil nemen, wz nuzzes vnd geniesses von den hochwälden vnd von den hölzern vnd wälden, die gemeinewerk sint vnd heissent, gevallet.
Die wäld vnd die hölzer, die von alter har nit verhovwen [...] oder mit marksteinen vsgezeichnet vnd gezogen sint, dz anders nieman verdenkt noch gehört hat, dieselben wälder vnd hölzer heissent gemeinwerk.
Merz, Urk. Wildegg
56, 43
(
halem.
,
1467
):
die von Byrenloff hand dehein ander holtz denn dises vnd ist vͥnser gemein waͤrch.
Schmid, R. Cysat
6, 37
;
Bad. Wb.
2, 361
;
2.
›verpflichtende, gemeinsame Arbeit zum Nutzen der Gemeinde‹;
vgl. (
die
2.

Belegblock:

Luginbühl, Brennwalds Schweizer Chron.
1, 471, 3
(
halem.
,
1508
/
16
):
was ze füren was und zetragen, beschach mit dem gemein werch.