geschlachtgewander,
der
;
-s/–
.
›Feintuchweber‹;
vgl. (Adj.) 2.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1548
):
die gewesen zunft von den geschlachtgewandern oder lodern, die haben kein aigen zunfthaus gehabt.
Ebd. (
1544
/
5
):
daß sich vor lenger dann 112 jaren die von geschlachtgewandern beklagt haben, daß sie den rat aus inen nicht zu besetzen haben.
Vock u. a., Urk. Nördl.
2008
;
2176
;
2332
;