geschlachtgewander,
der
;-s/–
.›Feintuchweber‹;
vgl. (Adj.) 2.
Belegblock:
die gewesen zunft von den geschlachtgewandern oder lodern, die haben kein aigen zunfthaus gehabt.
daß sich vor lenger dann 112 jaren die von geschlachtgewandern beklagt haben, daß sie den rat aus inen nicht zu besetzen haben.