geschwernis,
die
.
1.
›jm. (dem Untertanen) auferlegte wirtschaftliche Belastung; Willkür einer Obrigkeit‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3.

Belegblock:

Chron. Augsb. 4, 51 Var. z. Z.
3
(
schwäb.
,
v. 1536
):
auff solichs haben die obgemelten zuͦ kaiser F. ain botschafft geschickt und im anzeigt, was geschwornus inen h. J. anthie.
Ebd.
288, 22
:
und hat da herr Sigmund [...] ain schöne red than, was geschwernus, überlast, bezwancknus, todtschleg und verderbung (sie) von den Türcken litten.
2.
›rechtsförmlich vorgetragene Beschwerde, Klageinhalt‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  4,  2.

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1570
):
der solt [...] fürkomen und clagen. was er dan für geschwaͤrnus hat, als dan solt es durch die zwelfer verhört, vermittlt und verglichen werden.