gesellenbüchse,
die
.
1.
s.  7.
2.
›Kasse der Gesellen eines Handwerkes‹;
zu  9.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1604
):
Daß zu itzt von newem aufgerichter gesellenbüchßen järlichs zween meyster, ein alter und einer von den jungen, undt jedes quartal zween auß den gesellen zu buchßenmeystern erwehlet werden sollen.