gesellenzeche,
die
;–/-n
.Belegblock:
Außbeut der eigenen lehen und gesellenzechen. Haben ihre register fürlesen müßen, darauf man sich des rechten grundes erkundet.
Ebd.
144, 1
: Do eigenen lehen undt gesellenzechen außbeut geben wollen, werden dieselben zechen zuvorn durch die geschworenen befahren.