gesellenzeche,
die
;
–/-n
.
›Eigenlehner eines Bergwerkes, Personengruppe, die ein Bergwerk betreibt‹;
vgl.  7.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
143, 1
(
omd.
,
1554
/
1633
):
Außbeut der eigenen lehen und gesellenzechen. Haben ihre register fürlesen müßen, darauf man sich des rechten grundes erkundet.
Ebd.
144, 1
:
Do eigenen lehen undt gesellenzechen außbeut geben wollen, werden dieselben zechen zuvorn durch die geschworenen befahren.