geseztreiber,
der
;
–/-Ø
.
›Person, die in der Gesetzesbefolgung den Weg zur Rechtfertigung sieht und deshalb zum Gesetz antreibt‹; vgl. vor allem
gesez
6.

Belegblock:

Luther, WA (
1527
):
yhr ward gefangen und unverwaret gegen ewre treiber: da kam der gesetz treiber und jagt euch von einem werck zum andern und halff doch nichts.
Ebd. (
1527
):
Die knaben aber, die denn esel fuͤren, sind die gesetz treiber.
Es geburt den Officialen und Bisschoffen, weil sie nicht Theologen, sondern gesetz treiber sind, nicht ym gewissen zu meistern.
Ebd. (
1537
):
videbimus in eius maiestatem et nullus gustus mortis, kein gesetz treiber.