gleichling,
wohl
der
;
–/
auch
Ø
.
›Hoden‹; zu
1
(Adj.) 2d.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  7,  1,  1, ,  2,  3, ,  1, .

Belegblock:

Rennefahrt, Wirtsch. Bern (
halem.
,
1657
):
Die gleichling aber söllend fürohin zuͦ dem fleisch gewogen und verkaufft und nicht theüwrer hingeben werden.
Ebd. (
1587
):
ein bar glychling söllend sy nit thürer, dann umb ein batzen geben.
Schweiz. Id. (hier zu
2
gleich
gestellt).