grabrecht,
das
.1.
›Recht eines Menschen auf eine christliche Bestattung‹.2.
›Abgabe an den Priester für den Vollzug der Beerdigung‹.3.
›Nutzungsrecht, das einer Gemeinde im Bereich eines Grenzgrabens zusteht‹.Belegblock:
Ain ieder pangraben soll haben uberwerts siben schuech und an baiden seiten grabrecht, und soll iedes zwaier schaufelstich weit sein, und alweg am driten jahr geraumbt werten.