handgemal,
das
;
im eigenen Material nicht belegt.
1.
›Stammgut, durch das „insbesondere bei den Schöffenbarfreien des Sachsenspiegels Schöffenfähigkeit begründet wird“ ()‹; daran metonymisch anschließend: ›das involvierte Gericht‹; ›Schöffenstuhl‹; generell: ›Gut‹; ›Grenzzeichen‹.
Bedeutungsverwandte:
(
das
), .

Belegblock:

2.
›morganatische Ehefrau‹.

Belegblock:

Rwb (
16. Jh.
).