heiligenknecht,
der
.
›Kirchengeschworener, in der Verwaltung der Kirchengemeinde tätiges (meist von ihr gewähltes) Gemeindemitglied‹;
vgl. am ehesten  9.
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1665
):
Im fal aber das selbig tor des nachts zugeton und aber der gemein glöckner, auch schulthaiß, burgermeister, kirchengeschworene oder hailigenknecht bei nacht und zeit dennoch solch strassen zur kirchen frei brauchen möchten.