heimschlagen,
V., unr. abl.
1.
›jm. etw. antragen, anbieten, vorschlagen‹.Belegblock:
het im [Probus] männiglich vorlengst das kaisertumb haimgeschlagen und gewünscht.
2.
›dem früheren Besitzer etw. zurückgeben‹; daneben: ›einem Gläubiger zur Begleichung einer Schuld etw. abtreten‹.Belegblock:
Brinckmeier (a.
1579
);