insinuieren,
V.;
1.
›etw. (z. B. eine Klage) bei einer Behörde einreichen, beurkunden lassen; Berufung einlegen‹.Zur Sache:
Hrg
s. v. 2, 385
insinuation
.Syntagmen:
eine appellation / nomination / warnung i., ein mandat i.
Belegblock:
soll hinfürter eyn jeder churfürst […] dem obgemeltermassen promotoriales verkündt und einmal insinuirt werden.
dem Richter […] solich appellacion insinuiren vnd verkunden nach ordenung des rechten.
das ist Jn dreissig tagẽ nach einlegung der Appellacion dieselben appellacion Jnsinuiert vñ verkundt.
Rot
319
; Schulz/Basler
1, 296
.2.
›in einen anderen Stoff, eine andere Materie hineindringen und sich damit vereinigen (von chemischen Prozessen)‹.Belegblock:
3.
›in ein geistliches Amt treten‹.Belegblock:
21. Nov. insinuieret sich Herr Marcus Francisci in unsere grosse Kirchen zum membro eines ehrwürdigen Ministerii.