intitulieren,
V.;
über
frz.
intituler
aus
lat.
intitulāre
›nennen‹
(
).
›etw. benennen, betiteln; etw. (z. B. in ein Register) eintragen‹.
Bedeutungsverwandte:
1;
2;
4;
,
.
Belegblock:
Österley, Kirchhof. Wendunmuth
(
Frankf.
1603
):
schrieb ein sehr groß buch, Schatztruhen intitulieret.
Rieder, Gottesfr.
(
els.
,
1382
/
91
):
ist hie […] versamelt und namhaftikliche intytulieret und verzeichent alle die tuͤtschen buͤchere.
so sint die sinne in einer vorgonden tofeln all vor intituliert und genennt.
Laufs, Reichskammergo.
230, 18
;