introducieren,
V.;
aus
lat.
intrōdūcere
›hineinführen‹
(
).
›etw. einführen, in Gebrauch nehmen‹.
Bedeutungsverwandte:
3,
13,
4,
2;
6.
Belegblock:
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu.
(
schwäb.
,
1665
):
sollen die auchten wider wie vor dißem introduciert und dadurch allerhand beschwernussen vorgebogen werden.