inventari,
inventarium,
(vereinzelt
inventur
),
das
,
seltener
der
;
-Ø/-en
; auch mit lat. Flexion;
aus
lat.
inventarium
›Vermögensverzeichnis, Nachlaßverzeichnis‹
(
Georges
2, 419
).
›Bestandsverzeichnis, Inventar, Auflistung des Eigentums, des Nachlasses‹;
Syntagmen:
ein i. aufnemen / aufreichen / aufrichten / aufschreiben / behalten / errichten / machen / unterschreiben / verfertigen, jm. ein i. zustellen
;
etw. in ein i. beschreiben / einsetzen
;
förmliches / ordentliches i.
;
ein i. etlichs hausrats, ein i. aller güter
.

Belegblock:

Laufs, Reichskammergo. 
158, 31
(
Mainz
1555
):
im besten versehen inventarium von seinen haben und gütern machen lassen.
Köbler, Ref. Wormbs
220, 16
 (
Worms
1499
):
soll die hinderfelligen güter in einen Inventarien beschriben.
Goerlitz u. a., Rechtsd. Schweidnitz
341, 26
 (
omd.
,
1535
):
von wegen […] eynes inuentarium aller gelassen gutter Johannes Laudener seligen.
Berthold u. a., Zwick. Stadtrref.
96, 14
(
osächs.
,
1542
/
70
):
soll dasselb inventarium durch die erben oder ihr vormunden zuvor unterschrieben […] werden.
Ermisch u. a., Haush. Vorw. 
9, 5
 (
osächs.
,
1570
/
7
):
Ein ordentlich richtig inventarium soll er haben.
Mylius (
Görlitz
1577
):
Abschrifft / Jnuentariũ / Beschreibung von Hab vnd Guͦttern.
Sachs (
Nürnb.
1556
):
Mein son, da hast die gantzen sum | Nach meinem inventarium, | Fünff hundert guldin also bar.
Merz, Urk. Wildegg
95, 12
(
halem.
,
1529
):
weshalb darüber ein inventari oder bekanntnuß zu errichten ist.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 565, 47
(
schwäb.
,
1588
):
und alßdann solch inventari verwarlich beihanden behalten.
Bauer u. a., Kunstk. Rud.
177
(
oobd.
,
1607
/
11
):
ein frembd indianisch vogelkopf […] im alten inventari ein phoenixkopf genant.
Brunner, Rechtsqu. Krems u. Stein 
188, 40
(
moobd.
,
1524
):
dasselb guett den gerhaben sambt den verwaysten khindern mit ainem glaubwirdigen inventari einantwortten.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
A. 17. Jh.
):
wan die kinder […] kaine schulden zu verintressen vorhanden und sie in ein volles inventari und haußhaben einsizen.
Köbler, a. a. O.
138, 26
;
Löscher, Erzgeb. Bergr.
146, 27
;
Wendehorst, UB Marienkap. Würzb.
466, 11
;
Köbler, Stattr. Fryburg ;
Hauber, UB Heiligkr. ;
Uhlirz, Qu. Wien 2, 3, ;
Zingerle, Inventare ;
Rot
321
;
Schirmer, Kaufmannsspr. .