irregularität,
die
;
aus
mlat.
irregularitas
›Verstoß gegen das canonische Recht‹
(
DuCange
4, 427
).
›durch das Kirchenrecht festgesetztes beständiges Hindernis, das den Empfang bzw. die Ausübung einer Weihe unerlaubt macht‹;
zu
1
.
Zur Sache:
LThK
5, 766
.

Belegblock:

Luther, WA (
1520
):
Die andern straffen und penen, suspension, irregularitet, aggravation […] solt man […] begraben.
Malherbe, Fremdw. Ref.
1906, 73
.