jus,
wohl
das
;›Recht als Inbegriff von Gesetzen‹;
vgl. .
Belegblock:
Ius, Recht / das ist alles / das die natur fuͤr recht anzeigt / oder ein jedes Landt / Statt oder Volck / auffgenommen hat.
Vermerkt des herrn von Stubenberg juß, freihait und gerechtigkait auf den Geschaid.